Stadt Grevesmühlen, zugleich Verwaltungs­behörde für das Amt Grevesmühlen-Land
Rathaus
Amt für Finanzen
Stadt Grevesmühlen

Dem Amt für Finanzen sind die Bereiche Haushalt, Fördermittel, Beteiligungsverwaltung, Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Abgaben und Steuern, Stadtkasse und Vollstreckung zugeordnet.

Der Bereich Haushalt ist im Wesentlichen für die Vorbereitung, Aufstellung und Genehmigungsverfahren der Haushaltspläne und Nachtragshaushaltspläne für die Stadt Grevesmühlen, das Amt Grevesmühlen-Land, die acht amtsangehörigen Gemeinden und die städtebaulichen Sondervermögen zuständig. Hier werden zudem alle Belange des Finanzausgleichs, der Haushaltsdurchführung, der Kreditfinanzierung und Haushaltsstatistik bearbeitet, Haushaltssicherungskonzepte vorbereitet, die Jahresabschlüsse final erstellt und die Prüfungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorbereitet und begleitet.

Im Amt für Finanzen werden zudem sämtliche Fördermittelanträge für kommunale Maßnahmen zentral bearbeitet und verwaltet. Im Zentrum der Beteiligungsverwaltung steht das Controlling der kommunalen Unternehmen, wie zum Beispiel Wohnungsunternehmen oder Stadtwerke, und der Beteiligungen (zum Beispiel am kommunalen Anteilseignerverband) und die Berichterstattung an die kommunalen Gremien und die Aufsichtsbehörden.

In der Finanzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung erfolgt die zentrale Verbuchung aller Geschäftsvorfälle und die Vorbereitung der Jahresabschlüsse. Außerdem werden die Fachämter hinsichtlich der Vorschriften zum kommunalen Haushaltsrecht beraten und Daten für die Analysen, Controlling und Kalkulationen zur Verfügung gestellt.

Die Mitarbeiterinnen im Bereich Abgaben und Steuern bearbeiten alle Angelegenheiten der Grund- und Gewerbesteuer, der Straßenreinigungsgebühren, der Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungsteuer und der Beiträge aus der Umlage der Wasser- und Bodenverbände. Hier werden auch steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse sind für die Verbuchung der Zahlungen und die kassenseitigen Tages- und Jahresabschlüsse, Forderungsbewertung und Kassenstatistiken zuständig. In der Stadtkasse erfolgt die Liquiditätssteuerung einschließlich Geldanlagen und Kassenkrediten. Hier wird das Forderungsmanagement koordiniert, wozu auch das Mahnwesen, Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen auf eigene und fremde öffentlich-rechtliche Forderungen und die Veranlassung von Vollstreckungen auf privatrechtliche Forderungen und Forderungen im Rahmen von Insolvenzverfahren und Zwangsversteigerungen gehören.

 

Amt für Finanzen

Kristine Lenschow

Leiterin des Amtes für Finanzen der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-Land.

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